Allgemeine Geschäftsbedingungen — Privater Charter mit Skipper
Wie aus einer Anfrage eine Ausfahrt wird, welche Pflichten für Novosol GmbH und Gäste gelten, und was diese Website nicht zusagt.
Gültig ab 25.09.2026.
Vertragspartnerin
Vertragspartnerin jeder Ausfahrt ist Novosol GmbH, Eggstrasse 16, 8620 Wetzikon ZH. Ankerlicht ist die Website-Marke, unter der das Angebot gezeigt wird; sie schliesst selbst keine Verträge ab.
Eine Anfrage ist kein Vertrag
Das Absenden des Formulars ist eine Anfrage. Ein Chartervertrag kommt erst zustande, wenn Novosol GmbH Termin, Einstiegsort und Preis schriftlich bestätigt.
Was die Anfrageliste ist
Die Anfrageliste ist eine Sammlung, die Sie beim Durchsehen zusammenstellen, damit eine einzige Nachricht mehrere Positionen nennen kann. Das Senden ist dieselbe Handlung wie jede andere Anfrage: nichts wird reserviert, kein Boot blockiert, kein Preis fixiert und nichts verrechnet. Verfügbarkeit, Kosten und Bedingungen werden erst im Vertrag bestätigt.
Skipper und Entscheidungshoheit
Ein Skipper von Novosol GmbH führt die Yacht während der gesamten Ausfahrt. Anweisungen des Skippers zu Sicherheit und Verhalten an Bord sind zu befolgen.
Gästezahl
Die Gästezahl richtet sich nach dem Schiffsausweis der Jeanneau Leader 10 und wird vor der Ausfahrt bestätigt; sie darf nicht überschritten werden.
Beginn und zusätzliche Stunden
Die gebuchte Zeit beginnt zur vereinbarten Uhrzeit am Einstiegsort. Zusätzliche Stunden unter Motor über die gebuchte Dauer hinaus werden gesondert verrechnet und vorab vereinbart.
Verhalten der Gäste
Gäste verhalten sich so, dass die Sicherheit an Bord nicht gefährdet wird; wiederholtes Fehlverhalten kann zum Abbruch der Ausfahrt führen.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausserhalb dieser Website nach den bei der Bestätigung vereinbarten Modalitäten.
Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Das im deutschen Online-Handel bekannte 14-tägige Widerrufsrecht ist auf Schweizer Charter- und Mietverhältnisse nicht anwendbar; massgeblich sind die im Chartervertrag vereinbarten Bedingungen.